Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreter/innen der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Die Elternvertreter/innen werden von der Schulpflegschaft, die die Vertreter/innen der Lehrer und Lehrerinnen von der Lehrerkonferenz gewählt. Die 12 Mitglieder werden paritätisch mit Eltern und Lehrer/innen besetzt.

Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Aufgaben der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Aufgaben der Schulkonferenz umfassen u.a.:

  • Festlegung der beweglichen Feiertages
  • Entwicklung des Schulprogramms
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Einführung und Festlegung der Lehrmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind