Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Aus der Schulpflegschaft wählen die Eltern einen Vertreter/eine Vertreterin für die Stadtschulpflegschaft, der/die die Interessen der Schule auf kommunaler Ebene vertritt.